Sport für Kinder aus einkommensschwachen Familien

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket. Die Leistungen umfassen z.B. Zuschüsse zum Mittagessen in Schule oder Kita, zum Schulbedarf und zu den Fahrtkosten für den Weg zur Schule und zum Freizeitort. Auch die Mitgliedschaft im Sportverein ist förderungswürdig.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die:

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe,
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

bekommen.

Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Die Förderung kann für folgende Bereiche erfolgen:

  1. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren, Turnier- und Freizeitfahrten etc.
    Hierfür gibt es bis zu 15€ monatlich.
  2. Ausrüstung und Fahrkosten
    Hierfür gibt es bis zu 15€ monatlich.

Um die Möglichkeiten der Förderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu nutzen, muss die Familie einen schriftlichen Antrag bei ihrer Leistungsstelle (z.B. Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Wohngeldstelle) einreichen. Dabei müssen Nachweise über die Kosten für die Aktivitäten, die Anschaffung von Ausrüstung sowie ggf. Fahrten vorgelegt werden.

Die Antragsformulare liegen in den Leistungsstellen aus oder sind unter folgendem Link zu finden: http://www.berlin.de/bildungspaket/